Familienpsychologische Gutachten
Wir erstellen im Auftrag von Familiengerichten familienpsychologische Gutachten zu zentralen Fragestellungen des Kindeswohls.
Die Begutachtung erfolgt entsprechend den aktuellen Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2025) und basiert auf wissenschaftlich fundierten diagnostischen Verfahren sowie einer differenzierten Analyse der individuellen Familiensituation.
Wir bearbeiten insbesondere Fragestellungen zu:
- der Ausgestaltung der elterlichen Sorge und Betreuungsregelungen nach Trennung und Scheidung
- dem Umgang des Kindes mit seinen Bezugspersonen
- dem Vorliegen und der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- der Rückführung eines Kindes nach erfolgter Fremdunterbringung
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des jeweiligen Falles und wird im Rahmen der Auftragsübernahme individuell abgestimmt.
oder telefonisch unter 040 226 365 52-0

Sachverständige:
Riko Dettbarn, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP / DGPs) i.W.
Lisa Köppel, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
M.Sc. Klinische Psychologie & Psychotherapie
Nathalina Roth, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
M.Sc. Klinische Psychologie & Psychotherapie
Aussagepsychologische Gutachten
Wir erstellen im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften aussagepsychologische Gutachten zur Beurteilung der Aussagetüchtigkeit von Zeug:innen sowie der Glaubhaftigkeit von Zeug:innenaussagen. Grundlage für die Bearbeitung aussagepsychologischer Gutachten bilden die Richtlinien zur Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten, wie sie vom Bundesgerichtshof formuliert worden sind (Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98; Beschluss vom 30.05.2000 – 1 StR 582/99).
Aussagepsychologische Gutachten kommen insbesondere in Konstellationen ohne objektive Beweismittel zum Einsatz, in denen Aussage gegen Aussage steht, etwa bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, ob eine Aussage zu einem konkreten Geschehensablauf mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf tatsächlichem Erleben beruht oder ob alternative Entstehungsbedingungen in Betracht zu ziehen sind.
Wir erstellen aussagepsychologische Gutachten im Rahmen von:
- strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- strafrechtlichen Hauptverfahren
- familiengerichtlichen Verfahren bei Verdacht auf sexuelle oder körperliche Übergriffe
- Opferentschädigungsverfahren vor dem Sozialgericht
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des jeweiligen Falles und wird im Rahmen der Auftragsübernahme individuell abgestimmt.
oder telefonisch unter 040 226 365 52-0

Sachverständige:
Riko Dettbarn, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP / DGPs) i.W.
Bereichsübergreifende Begutachtung
In familiengerichtlichen Verfahren können familienpsychologische und aussagepsychologische Fragestellungen miteinander verbunden sein. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine aussagepsychologische Begutachtung im Rahmen einer familienpsychologischen Begutachtung durchzuführen und die jeweiligen Befunde in einer übergreifenden Gesamtbeurteilung miteinander zu verknüpfen.
Dies kann insbesondere angezeigt sein, wenn im familiengerichtlichen Verfahren Aussagen eines Kindes oder anderer Beteiligter zu möglichen sexuellen oder körperlichen Übergriffen sowie deren Bedeutung für die familienpsychologische Fragestellung zu beurteilen sind.
Im Rahmen einer solchen bereichsübergreifenden Begutachtung werden die familienpsychologischen und aussagepsychologischen Befunde erhoben, anschließend aufeinander bezogen und in ihrer Gesamtschau für die gerichtliche Fragestellung bewertet.
oder telefonisch unter 040 226 365 52-0

Sachverständige:
Riko Dettbarn, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP / DGPs) i.W.
